Was folgt aus ViDA in Deutschland? Was bedeutet es für die E‑Rechnung?
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Diskussionspapier des BMF zur E‑Rechnungs-Pflicht in Deutschland und was die ViDA-Initiative der EU für DE bedeutet.
In diesem Beitrag berichten wir, wie es mit der E‑Rechnung und dem digitalen Steuer-Meldesystem in Deutschland weitergeht.
Zusätzlich bieten wir in unserer Experten-Ecke alle Infos rund um die Vorgaben zur E‑Rechnung in Deutschland und einen Überblick zum Thema Clearance / Tax-Reporting / CTC, den wichtigsten Begriffen und der Entwicklung in Europa.
Was steht in der Diskussionsvorlage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu E‑Rechnungs-Pflicht und Steuer-Meldesystem?
Sowohl durch die Vorgaben auf EU-Ebene (ViDA-Initiative) als auch durch die Ziele der aktuellen Regierung rund um die Digitalisierung beim Austausch von Rechnungen (siehe Koalitionsvertrag) ist die Richtung grundsätzlich klar. Es soll beim Rechnungsaustausch und bei der Meldung an die Steuerbehörde digital(er) werden. Die Frage ist wie und wann!
Bisher gibt es Gesetze für den Versand von Rechnungen an Behörden bzw. die öffentliche Hand, also im B2G = Business-to-Government Umfeld. Was da jeweils gilt, haben wir in unserer Expertise zur E‑Rechnung detailliert aufgeführt.
Die ViDA-Initiative – ViDA steht dabei für “VAT in the Digital Age” – auf Ebene der EU verlangt zumindest bei grenzüberschreitenden Geschäften die elektronische Meldung. Wann genau ist noch nicht klar, aber definitiv auf Basis der E‑Rechnungs-Norm EN-16931.
Erst E‑Rechnungs-Pflicht auch für B2B, dann Einführung eines transaktionsbezogenen Meldesystems
Schritt 1 der Digitalisierung in Deutschland: E‑Rechnungs-Pflicht für B2B Geschäfte
Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die Änderungen des §14 UStG zur Einführung der E‑Rechnungs-Pflicht in Deutschland treten am 01.01.2025 in Kraft.
Alle aktuellen Information zur Einführung der verpflichtenden E‑Rechnung B2B finden Sie auf unserer Expertise-Seite unter E‑Rechnung in Deutschland - XRechnung & Co. zwischen Unternehmen (B2B).
Schritt 2 der Digitalisierung in Deutschland: Elektronisches Steuer-Meldesystem
Nach Einführung des Meldesystems für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze an die Finanzverwaltung auf Ebene der EU, ist die Abschaffung der Zusammenfassenden Meldungen zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Auch wenn es sich bei dem Diskussionspapier des BMF nicht um das Steuer-Meldesystem dreht, so hängen die zwei Themen eng zusammen. Deutschland strebt die Einführung eines einheitlichen elektronischen Meldesystems für nationale und internationale Transaktionen an.
- Was soll von der E‑Rechnung an die Steuerverwaltung gemeldet werden? Vorgesehen ist die Meldung bestimmter Rechnungsdaten. Dazu wird nicht die eigentliche Rechnung an die Steuerbehörde gesendet.
- Wie soll die Steuermeldung erfolgen? Die Meldung wird über eine staatliche Plattform oder wahlweise über private zertifizierte Plattformen erfolgen. Parallel zur Meldung wird die Rechnung an den Käufer gesendet.
- Wann soll das einheitliche Steuer-Meldesystem in Deutschland eingeführt werden? Das hängt ein Stück weit von den Vorgaben der EU ab. Diskutiert wird hier der 1.1.2028.
Fazit aus dem Diskussionspapier des BMF vom 8. Mai 2023
Im ersten Schritt wird die E‑Rechnungs-Pflicht für B2B-Geschäfte kommen, vielleicht schon zum 1.1.2025. Darauf aufbauend ist ein Steuermeldesystem in Richtung dezentrales Clearance-Modell geplant. Wie genau, wird sich noch herausstellen.
Der Verband elektronische Rechnung hat zum Diskussionspapier des BMF eine Stellungnahme verfasst: Stellungnahme des VeR zum Diskussionsvorschlag des BMF
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