Update zur B2B E‑Rech­­nungs-Pflicht in Deutschland

02.10.2023

NEWS

Die E‑Rech­nungs-Pflicht B2B kommt. Der erste Schritt zum Gesetz ist der Refe­ren­ten­ent­wurf des Bundes­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen (BMF) als Bestand­teil des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes. Inzwi­schen liegt auch der Regie­rungs­ent­wurf vor.

Bitte beach­ten Sie: PDF ist digi­tal, aber keine E‑Rechnung!

In diesem Beitrag haben wir das Wich­tigste für Sie zusammengefasst.

Den aktu­el­len Stand des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens finden Sie auf unse­rer Exper­tise-Seite rund um die elek­tro­ni­sche Rech­nung in Deutsch­land (B2B).

Oder Sie kommen einfach zu unse­rem nächs­ten Webi­nar rund um die E‑Rech­nungs-Pflicht B2B

Refe­ren­ten­ent­wurf des Bundes­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen (BMF) für die E‑Rechnung
als Teil des Wachstumschancengesetzes

Den aktu­el­len Stand zum Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren finden Sie jeder­zeit auf unse­rer Exper­tise-Seite rund um das Thema elek­tro­ni­sche Rech­nung in Deutschland.

Was ändert sich bei Rech­nungs­ver­sand und Rechnungseingang?

Die E‑Rechnung soll ab 01.01.2025 bei Geschäf­ten zwischen Unter­neh­men (B2B) Vorrang haben.
Das bedeu­tet, eine Einwil­li­gung des Rech­nungs­emp­fän­gers zur E‑Rechnung ist dann nicht mehr erfor­der­lich.
Unter­neh­men werden somit ab dem 01.01.2025 zum Empfang von E‑Rechnungen verpflichtet.

Das ganze Thema hängt eng mit der geplan­ten Einfüh­rung eines einheit­li­chen digi­ta­len Steu­er­mel­de­sys­tems zusam­men. Viele nennen das Thema Melde­sys­tem (auch Tax-Report­ing, Conti­nuous Tran­sac­tion Control – CTC oder Clearance) in einem Atem­zug mit der Einfüh­rung der E‑Rech­nungs-Pflicht. Dieses ist entspre­chend der EU-Vorgabe aller­dings erst für 2028 geplant.

Den aktu­el­len Stand zum Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren erfah­ren Sie auf unse­rer Exper­tise-Seite zur E‑Rechnung.

EU sagt JA zur zwei­stu­fi­gen Einfüh­rung in Deutschland

1. Schritt: E‑Rech­nungs-Pflicht B2B

Deutsch­land hat expli­zit die Zustim­mung der EU einge­holt, um genau diese zwei Bausteine – im Gegen­satz zu Frank­reich – nach­ein­an­der einfüh­ren zu können.

Das zwei­stu­fige Modell wurde bereits im Rahmen des E‑Rech­nungs-Gipfels 2023 in Berlin als favo­ri­sierte Lösung disku­tiert und am 25.07.2023 von der EU offi­zi­ell geneh­migt (siehe COUNCIL IMPLEMENTING DECISION (EU) 2023/1551 of 25 July 2023).

2. Schritt: Einheit­li­ches elek­tro­ni­sches Steuermeldesystem

Was das elek­tro­ni­sche Melde­sys­tem angeht, ist die EU Takt­ge­ber. 2028 gilt entspre­chend der ViDA-Initia­tive die Melde­pflicht für Geschäfte zwischen Unter­neh­men inner­halb der Euro­päi­schen Union. Ab diesem Zeit­punkt müssen die EU Länder sicher­stel­len, dass die benö­tig­ten Daten an eine zentrale Daten­bank auf Basis der EN-16931 über­mit­telt werden.

 

E Rechnungs Pflicht B2b+meldesystem Eu Sagt Ja
Achtung! Eine einfache PDF ist keine E-Rechnung

Was ist laut BMF eine E‑Rechnung?

Das ist im Grunde sehr einfach, denn als Grund­lage dient die EU-Richt­li­nie 2014/55/EU auf deren Basis auch die E‑Rech­nungs-Pflicht für Liefe­ran­ten der öffent­li­chen Hand einge­führt wurde (B2G).

Für B2B-Geschäfte werden als E‑Rechnung auch nur Rech­nun­gen entspre­chend der EU-Norm EN-16931 akzeptiert.

Ohne Verwir­rung stif­ten zu wollen: Aber zusätz­lich muss die jewei­lige Syntax auch noch in der Liste der EU-Richt­li­nie 2014/55/EU aufge­führt sein (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1). Dazu zählen auf jeden Fall die Formate XRech­nung (ab der Version 2.0) und ZUGFeRD (Profil EN-16931 bzw. XRechnung).

WICHTIG: Ein einfa­ches PDF ist keine E‑Rechnung.

Welche Ausnah­men gelten für die E‑Rech­nungs-Pflicht?

  1. Rech­nun­gen an Unter­neh­men ande­rer Mitglieds­staa­ten der EU
  2. Rech­nun­gen an Endverbraucher
  3. Klein­st­rech­nun­gen unter 250€
  4. Rech­nun­gen für Fahrausweise

Welche Über­gangs­fris­ten sind für die E‑Rech­nungs-Pflicht B2B vorgesehen?

Über­gangs­frist 1: Sons­tige Rech­nun­gen für 1 Jahr (bis 31.12.2025)

Während der Über­gangs­frist 1 sind zusätz­lich zu den EN-16931-konfor­men E‑Rechnungen folgende Formate zulässig:

  1. Papier­rech­nun­gen
  2. Elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen abseits der EN-16931-konfor­men Formate (z.B. einfa­ches PDF)

Alle “sons­ti­gen Rech­nun­gen” in einem ande­ren elek­tro­ni­schen – aber nicht EN-16931-konfor­men – Format bedür­fen in der Über­gangs­frist 1 der Zustim­mung des Rechnungsempfängers.

Für klei­nere Unter­neh­men mit einem Jahres­um­satz in 2025 ≦ 800.000 € gilt eine verlän­gerte Über­gangs­frist 1 bis Ende 2026.*

Welches Rech­nungs­for­mat darf bis wann noch einge­setzt werden?

In welchem Fall ist die Zustim­mung der Kunden bzw. Rech­nungs­emp­fän­ger erforderlich?

B2B E-Rechnung Übergangsfristen
Abb. Formate und Über­gangs­fris­ten bis Ende 2027 im Überblick 

Über­gangs­frist 2: Sons­tige Rech­nun­gen “EDI” 3 Jahre (bis 31.12.2027)

Elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen (abseits der EN-16931-konfor­men Formate) mit Zustim­mung des Rech­nungs­emp­fän­gers, wenn …

“…diese mittels dem elek­tro­ni­schen Daten­aus­tausch nach Arti­kel 2 der Empfeh­lung 94/820/EG der Kommis­sion vom 19. Okto­ber 1994 über die recht­li­chen Aspekte des elek­tro­ni­schen Daten­aus­tau­sches (ABl. L 338 vom 28.12.1994, S. 98, EDI-Verfah­ren) über­mit­telt wird.

Dies bedarf der Zustim­mung des Empfän­gers.”, so der aktu­elle Gesetzesentwurf.

Aus der Wirt­schaft kam u.a. die Forde­rung, für EDI-Formate eine Über­gangs­frist von 3 Jahren zu gewäh­ren. Genau diese Forde­rung wird mit der Über­gangs­frist 2 adressiert.

*Im Regie­rungs­ent­wurf wurde zusätz­lich die weitere Nutzung von Papier- und einfa­chen PDF-Rech­nun­gen für Unter­neh­men mit einem Jahres­um­satz in 2025 ≦ 800.000 € (bis Ende 2026) aufgenommen.

Was wird aus der Papierrechnung?

Im Bereich der Geschäfte zwischen Unter­neh­men, also Busi­ness-to-Busi­ness (B2B), rückt das Ende der Papier­rech­nung immer näher.
Nach dem aktu­el­len Vorschlag des Bundes­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen bekommt ab 01.01.2025 die E‑Rechnung Vorrang. Die Papier­rech­nung wird dann in der Über­gangs­frist 1 noch für ein Jahr zuläs­sig sein. Nur Klein­un­ter­neh­men bekom­men beim Versand noch eine Schon­frist bis Ende 2026.*

Wir sehen aller­dings auch bei unse­ren Kunden, die glei­cher­ma­ßen E‑Rechnungen – als XRech­nung oder ZUGFeRD – wie gedruckte Rech­nun­gen per Post über uns versen­den, dass der Trend klar in Rich­tung E‑Rechnung geht. Die Zahlen spre­chen für sich, denn wir versen­den für unsere Kunden seit dem ersten Quar­tal 2023 mehr E‑Rechnungen als Papier­rech­nun­gen. Die Trend­wende ist defi­ni­tiv erreicht.

Nicht verwun­der­lich, dass der Markt einen massi­ven Rück­gang an Papier­rech­nun­gen erwar­tet. Die Entwick­lung hin zur E‑Rechnung wird natür­lich auch den Rech­nungs­ein­gang beein­flus­sen. Hier wird der Haupt­fo­kus nicht mehr auf dem Ausle­sen der Daten liegen, sondern auf der opti­ma­len Auto­ma­ti­sie­rung der anschlie­ßen­den Prozess­schritte. Dazu gehö­ren: Abgleich mit Bestel­lun­gen und Liefer­schei­nen, Geneh­mi­gungs­work­flow, Archi­vie­rung und im Ideal­fall: Die Dunkelverbuchung.

Wann wird das Gesetz zur E‑Rech­nungs-Pflicht B2B verabschiedet?

Zuge­ge­be­ner­ma­ßen können wir nicht sagen, wann das Gesetz verab­schie­det wird. Aber wir können Ihnen einen Einblick geben, was die nächs­ten Schritte bis zur Verab­schie­dung des Geset­zes sind.

Wie der Verband elek­tro­ni­sche Rech­nung (VeR) im Rahmen eines Gesprächs mit dem BMF erfah­ren hat, sieht der Wunsch­zeit­plan des Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums folgen­der­ma­ßen aus:

 

    • bis 25.07.2023: Anhö­rung der Verbände
    • August 2023: Kabi­nett­s­ab­stim­mung und Regierungsentwurf
    • 12. Okto­ber 2023: Bundes­tag (Erste Lesung) auf Basis des Gesetz­ent­wurfs
    • 16. Okto­ber 2023: Anhö­rung im Finanzausschuss
    • 10. Novem­ber: Bundes­tag (Zweite Lesung)
    • 24. Novem­ber oder 15. Dezem­ber 2023: Betei­li­gung des Bundesrats
Bmf Timeline Bis E Rechnungs Pflicht B2b
Quelle: siehe Zusam­men­fas­sung BMF PRÄSENTIERT ENTWURF FÜR WACHSTUMSCHANCENGESETZ des Verband elek­tro­ni­sche Rechnung

 

Unterm Strich lässt sich sagen, dass eine Verab­schie­dung des neuen Geset­zes zu Beginn des neuen Jahres 2024 abso­lut mach­bar wäre.

Fragen oder Diskus­si­ons­be­darf zur E‑Rechnung B2B?

Bei Fragen zu den aktu­el­len Entwick­lun­gen verein­ba­ren Sie einfach einen passen­den Gesprächs­ter­min mit Tim Roßky (Geschäfts­füh­rer Cegedim e‑Business GmbH und Mitglied im Vorstand des Verband elek­tro­ni­sche Rech­nung) oder kommen Sie einfach zu einem unse­rer Webinare.

Wir blei­ben für Sie dran und infor­mie­ren Sie über jeden weite­ren Schritt hier unter Aktu­el­les, auf Linke­dIn und im nächs­ten Webi­nar.

  • den Fort­gang der Verab­schie­dung des neuen Geset­zes der B2B E‑Rech­nungs-Pflicht,
  • alle Themen rund um das geplante einheit­li­che elek­tro­ni­sche Steu­er­mel­de­sys­tem 2028
  • und wie Sie den Umstieg auf die E‑Rechnung erfolg­reich meistern.

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