Die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) wurden in ihrer ersten Form bereits Ende 2014 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Sie enthalten zahlreiche Vorschriften zum Umgang mit elektronischen Belegen und regeln wichtige Fragen wie beispielsweise die Bedingungen für eine ordnungsgemäße digitale Archivierung.