Was bedeutet Interoperabilität?
Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, Anwendungen oder Organisationen, nahtlos miteinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen. In der digitalen Belegverarbeitung und elektronischen Rechnungsstellung ist das essenziell, um eine effiziente und rechtskonforme Kommunikation zwischen Unternehmen, Behörden und Dienstleistern zu gewährleisten.
Bedeutung für elektronische Rechnungsstellung und digitale Belegverarbeitung
Im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Belegverarbeitung spielt Interoperabilität eine zentrale Rolle. Unterschiedliche ERP-Systeme, E‑Invoicing-Plattformen und Steuerportale müssen kompatibel sein, um eine rechtskonforme und effiziente Verarbeitung sicherzustellen. Dazu gehören Standards wie Peppol, XRechnung oder ZUGFeRD, die alle die Anforderungen aus der EU-Norm EN 16931 erfüllen müssen.
EDI-Formate spielen in Deutschland eine besondere Rolle beim Versand und Empfang elektronischer Rechnungen. Diese erfüllen heute noch nicht die Anforderungen der EN 16931-Spezifikation. Da diese allerdings bereits sowohl im Großhandel als auch in der Automobilindustrie früh zu einem hohen Digitalisierungsgrad geführt haben, wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2027 festgelegt.
Darüber hinaus werden generell alle Formate, die mit der EN 16931-Spezifikation interoperabel sind, auch nach Ablauf aller Übergangsfristen erlaubt sein. Das hat das Bundesfinanzministerium der Finanzen in seinem Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung vom Oktober 2024 konkretisiert.
E‑Rechnungen müssen im Hinblick auf die geplante Steuermeldung ab 01.01.2028 mindestens interoperabel sein.
Interoperable E‑Rechnungen
- müssen dazu alle laut EN 16931-Spezifikation geforderten Daten enthalten,
- müssen durch ein direktes Mapping in eine EN 16931-konforme E‑Rechnung transferierbar sein und
- erfordern zur Nutzung das Einverständnis des jeweiligen Rechnungsempfängers.
Als Anbieter von Lösungen für digitale Belegverarbeitung und E‑Invoicing ermöglicht Cegedim Business Services Unternehmen eine EN 16931-konforme Rechnungsverarbeitung – unabhängig von Plattform, Land oder Format. Interoperable Formate werden dabei in das vom Empfänger gewünschte EN 16931-konforme E‑Rechnungs-Format gemapped. Das sichert die Compliance und optimiert den Rechnungsworkflow in einem globalisierten Geschäftsumfeld.
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