Wachs­tums­chan­cen­ge­setz

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Das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz ist eine Geset­zes­in­itia­tive der deut­schen Bundes­re­gie­rung zur Förde­rung von Inves­ti­tio­nen, Inno­va­tio­nen und steu­er­li­chen Entlas­tun­gen für Unter­neh­men. Es enthält zahl­rei­che Maßnah­men zur Stär­kung der Wirt­schaft, darun­ter steu­er­li­che Anpas­sun­gen, Büro­kra­tie­ab­bau und Verein­fa­chun­gen in der steu­er­li­chen Berichterstattung.

Bedeu­tung des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes für Unternehmen

Das Gesetz zielt darauf ab, Unter­neh­men durch steu­er­li­che Erleich­te­run­gen und verbes­serte Abschrei­bungs­be­din­gun­gen zu unter­stüt­zen. Zu den Kern­punk­ten gehören:

  • Erwei­te­rung der degres­si­ven Abschrei­bung: Unter­neh­men können Inves­ti­tio­nen schnel­ler steu­er­lich geltend machen.
  • Verbes­se­rung der Forschungs­zu­lage: Förde­rung von Inno­va­ti­ons­pro­jek­ten durch höhere steu­er­li­che Anreize.
  • Büro­kra­tie­ab­bau im Steu­er­recht: Verein­fa­chung der steu­er­li­chen Melde­pflich­ten, insbe­son­dere bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
  • Digi­ta­li­sie­rung der Steu­er­ver­wal­tung: Einfüh­rung und Erwei­te­rung elek­tro­ni­scher Verfah­ren zur Steu­er­erklä­rung und ‑prüfung.

Auswir­kun­gen auf die elek­tro­ni­sche Rechnungsverarbeitung

Mit dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz soll die Digi­ta­li­sie­rung der steu­er­li­chen Prozesse weiter voran­ge­trie­ben werden. Die Einfüh­rung und verpflich­tende Nutzung elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen für Unter­neh­men wird erleich­tert, um Steu­er­be­trug zu redu­zie­ren und die Effi­zi­enz zu steigern.

Cegedim unter­stützt Unter­neh­men bei der Umset­zung der neuen Anfor­de­run­gen durch digi­tale Lösun­gen für die Rech­nungs­ver­ar­bei­tung und geplante Steu­er­mel­dung. Durch die Auto­ma­ti­sie­rung und Inte­gra­tion in ERP-Systeme hilft Cegedim Unter­neh­men, ihre gesetz­li­chen Pflich­ten effi­zi­ent und regel­kon­form zu erfüllen.

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