Italien fordert elektronische Rechnung zentral über die SdI
AKTUELLES:
In Italien müssen Unternehmen spätestens seit 2019 ihre Rechnungen über die zentrale Plattform Sistema di Interscambio (SdI) einliefern. Für welche Unternehmen bzw. Geschäfte gilt dieser zentrale Weg für E‑Rechnungen? Was bedeutet das für grenzübergreifende Geschäfte?
Alles rund um das Thema E‑Rechnung und Clearance in Italien haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Zusätzlich geben wir in unserer Experten-Ecke einen Überblick zum Thema Clearance / Tax-Reporting / CTC, den wichtigsten Begriffen und der Entwicklung in Europa.
Für wen gilt die italienische E‑Rechnungspflicht?
Spätestens seit 2019 (siehe italienische Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU) ist die E‑Rechnung auch im B2B und B2C-Umfeld in Italien verpflichtend. Zuvor galt dies bereits seit 2015 für Geschäfte mit der öffentlichen Hand (B2G). Das betrifft alle Unternehmen, Rechnungsversender und/oder ‑empfänger, mit Sitz oder Niederlassung(en) bzw. Betriebsstandort(e) in Italien.
Rechnungen müssen seitdem zentral über die offizielle Plattform “Sistema di Interscambio”, kurz SdI, gesendet werden.
Der Weg der Einlieferung an die SdI
- kann vom versenden Unternehmen direkt oder
- über einen selbst ausgewählten Dienstleister erfolgen.
Für Kleinunternehmen gibt es eine kostenlose Anwendung. So können diese ihre Rechnungen einfach über eine Webseite erfassen und im geforderten Format einreichen.
Rechnungen die nicht erfolgreich über die SdI-Plattform versendet werden, gelten als nicht versendet. Zusätzlich bildet die E‑Rechnung über die SdI für Unternehmen die Grundlage für den Vorsteuerabzug bzw. die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen.
Italien war hier Vorreiter. Da auf EU-Ebene immer noch die Einverständnis zur E‑Rechnung gefordert wird, benötigte Italien hier eine Ausnahmeregelung zur Einführung ihres Systems. Das Ziel in Italien war klar: es galt die enorme Steuerlücke durch Steuerhinterziehung bzw. (Umsatz-)Steuerbetrug zu minimieren.
Welches Format müssen elektronische Rechnungen in Italien haben?
In Italien wird das Format FatturaPA (Fatturazione Elettronica verso la Pubblica Amministrazione) erwartet, auf deutsch gesagt “Elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung”. Das Format FaturePA ist ein XML basiertes Datenformat, das alle relevanten Daten in strukturierter Form enthält. Alternativ sind auch Rechnungen entsprechend der CEN-Norm des Europäischen Komites für Normung in der UBL- oder CII-Syntax zugelassen. Die Anforderungen an die Archivierung von Rechnungen ist analog wie in Deutschland. In Italien müssen alle Rechnungen allerdings zusätzlich mit einer elektronischen Signatur versehen werden.
Alle Information zur FaturaPA finden Sie im Original auf der gleichnamigen Webseite: https://www.fatturapa.gov.it/it/index.html .
Wie kommen in Italien Rechnungen zum eigentlichen Empfänger?
Entsprechend des zentralen Clearing-Modells, sendet der Rechnungssteller seine Rechnung an die SdI-Plattform. Dabei muss die Rechnung eine ID für die erfolgreich Zustellung bzw. Zuordnung des Empfängers enthalten.
Je nach Adressat sieht diese ID unterschiedlich aus:
- Im B2B-Umfeld ist dies ein 7‑stelliger Code
- Im B2G-Umfeld ist es evtl. noch ein 6‑stelliger Code
- Bei Rechnungen an Kleinunternehmen muss dessen PEC-Adresse verwendet werden.
- Für private Kunden wird hier einfach der Code 0000000 eingetragen.
Ist die Rechnung auf der SdI-Plattform angekommen, erfolgen erste Prüfungen der E‑Rechnung:
- umsatzsteuerrechtliche Daten wie USt.-ID des Lieferanten und des Käufers/Leistungsempfängers
- ID des Empfängers
- Konsistenz der Beträge, Steuersätze und Umsatzsteuerbetrag
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Rechnung an den Empfänger weitergeleitet. Zeitgleich wird dem Rechnungssteller eine Zustellbestätigung mit Datum und Uhrzeit gesendet. Laufen die Kontrollen auf Fehler, wird innerhalb von fünf Tagen eine Ablehnungsmitteilung des Belegs an den Versender zugestellt. Ist die ID des Empfängers nicht aktiv, gilt die Rechnung für den Lieferanten als ausgestellt, aber als beim Kunden noch nicht final eingegangen und für Steuerzwecke noch nicht abzugsfähig.
Fazit: Es gibt offiziell keine direkte Verbindung zwischen Rechnungssteller und ‑empfänger. Der Weg der Rechnung geht immer über die SdI-Plattform. Je nach Last oder ggf. Verfügbarkeitsproblemen, kann dies bei der Zustellung der Rechnung und somit bei der Sicherung des Zahlungseingangs zu einem Flaschenhals werden. Zusätzlich hat sich relativ schnell gezeigt, dass durch die Übermittlung der kompletten Rechnungsdaten das Thema Datenschutz nicht unproblematisch ist.
Was müssen Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Italien beachten?
Seit Juli 2022 gilt auch für grenzüberschreitende Geschäfte ins EU-Ausland oder aus dem EU-Ausland nach Italien die Pflicht zur E‑Rechnung und die Einlieferung über die SdI-Plattform. Im Gleichzug wurde das Verfahren “Esterometro” abgeschafft. Bis dahin mussten grenzüberschreitende Rechnungen vierteljährlich über das Verfahren “Esterometro” gemeldet werden.
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