Italien fordert elek­tro­ni­sche Rech­nung zentral über die SdI

10.08.2022

AKTUELLES:

In Italien müssen Unter­neh­men spätes­tens seit 2019 ihre Rech­nun­gen über die zentrale Platt­form Sistema di Inter­s­cam­bio (SdI) einlie­fern. Für welche Unter­neh­men bzw. Geschäfte gilt dieser zentrale Weg für E‑Rechnungen? Was bedeu­tet das für grenz­über­grei­fende Geschäfte?

Alles rund um das Thema E‑Rechnung und Clearance in Italien haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Zusätz­lich geben wir in unse­rer Exper­ten-Ecke einen Über­blick zum Thema Clearance / Tax-Report­ing / CTC, den wich­tigs­ten Begrif­fen und der Entwick­lung in Europa.

Für wen gilt die italie­ni­sche E‑Rechnungspflicht?

Spätes­tens seit 2019 (siehe italie­ni­sche Gesetze zur Umset­zung der EU-Richt­li­nie 2014/55/EU) ist die E‑Rechnung auch im B2B und B2C-Umfeld in Italien verpflich­tend. Zuvor galt dies bereits seit 2015 für Geschäfte mit der öffent­li­chen Hand (B2G). Das betrifft alle Unter­neh­men, Rech­nungs­ver­sen­der und/oder ‑empfän­ger, mit Sitz oder Niederlassung(en) bzw. Betriebsstandort(e) in Italien.

Rech­nun­gen müssen seit­dem zentral über die offi­zi­elle Platt­form “Sistema di Inter­s­cam­bio”, kurz SdI, gesen­det werden.

Der Weg der Einlie­fe­rung an die SdI

  • kann vom versen­den Unter­neh­men direkt oder
  • über einen selbst ausge­wähl­ten Dienst­leis­ter erfolgen.

Für Klein­un­ter­neh­men gibt es eine kosten­lose Anwen­dung. So können diese ihre Rech­nun­gen einfach über eine Webseite erfas­sen und im gefor­der­ten Format einreichen.

Rech­nun­gen die nicht erfolg­reich über die SdI-Platt­form versen­det werden, gelten als nicht versen­det. Zusätz­lich bildet die E‑Rechnung über die SdI für Unter­neh­men die Grund­lage für den Vorsteu­er­ab­zug bzw. die steu­er­li­che Abzugs­fä­hig­keit von Aufwendungen.

Italien war hier Vorrei­ter. Da auf EU-Ebene immer noch die Einver­ständ­nis zur E‑Rechnung gefor­dert wird, benö­tigte Italien hier eine Ausnah­me­re­ge­lung zur Einfüh­rung ihres Systems. Das Ziel in Italien war klar: es galt die enorme Steu­er­lü­cke durch Steu­er­hin­ter­zie­hung bzw. (Umsatz-)Steuerbetrug zu minimieren.

Welches Format müssen elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen in Italien haben?

In Italien wird das Format Fattu­raPA  (Fattu­ra­zione Elett­ro­nica verso la Pubblica Ammi­nis­tra­zione) erwar­tet, auf deutsch gesagt “Elek­tro­ni­sche Rech­nung an die öffent­li­che Verwal­tung”. Das Format FaturePA ist ein XML basier­tes Daten­for­mat, das alle rele­van­ten Daten in struk­tu­rier­ter Form enthält. Alter­na­tiv sind auch Rech­nun­gen entspre­chend der CEN-Norm des Euro­päi­schen Komi­tes für Normung in der UBL- oder CII-Syntax zuge­las­sen. Die Anfor­de­run­gen an die Archi­vie­rung von Rech­nun­gen ist analog wie in Deutsch­land. In Italien müssen alle Rech­nun­gen aller­dings zusätz­lich mit einer elek­tro­ni­schen Signa­tur verse­hen werden.

Alle Infor­ma­tion zur Fatu­raPA finden Sie im Origi­nal auf der gleich­na­mi­gen Webseite: https://www.fatturapa.gov.it/it/index.html .

Wie kommen in Italien Rech­nun­gen zum eigent­li­chen Empfänger?

Entspre­chend des zentra­len Clea­ring-Modells, sendet der Rech­nungs­stel­ler seine Rech­nung an die SdI-Platt­form. Dabei muss die Rech­nung eine ID für die erfolg­reich Zustel­lung bzw. Zuord­nung des Empfän­gers enthalten.

Je nach Adres­sat sieht diese ID unter­schied­lich aus:

  • Im B2B-Umfeld ist dies ein 7‑stelliger Code
  • Im B2G-Umfeld ist es evtl. noch ein 6‑stelliger Code
  • Bei Rech­nun­gen an Klein­un­ter­neh­men muss dessen PEC-Adresse verwen­det werden.
  • Für private Kunden wird hier einfach der Code 0000000 eingetragen.

Ist die Rech­nung auf der SdI-Platt­form ange­kom­men, erfol­gen erste Prüfun­gen der E‑Rechnung:

  • umsatz­steu­er­recht­li­che Daten wie USt.-ID des Liefe­ran­ten und des Käufers/Leistungsempfängers
  • ID des Empfängers
  • Konsis­tenz der Beträge, Steu­er­sätze und Umsatzsteuerbetrag

Nach erfolg­rei­cher Prüfung wird die Rech­nung an den Empfän­ger weiter­ge­lei­tet. Zeit­gleich wird dem Rech­nungs­stel­ler eine Zustell­be­stä­ti­gung mit Datum und Uhrzeit gesen­det. Laufen die Kontrol­len auf Fehler, wird inner­halb von fünf Tagen eine Ableh­nungs­mit­tei­lung des Belegs an den Versen­der zuge­stellt. Ist die ID des Empfän­gers nicht aktiv, gilt die Rech­nung für den Liefe­ran­ten als ausge­stellt, aber als beim Kunden noch nicht final einge­gan­gen und für Steu­er­zwe­cke noch nicht abzugsfähig.

Fazit: Es gibt offi­zi­ell keine direkte Verbin­dung zwischen Rech­nungs­stel­ler und ‑empfän­ger. Der Weg der Rech­nung geht immer über die SdI-Platt­form. Je nach Last oder ggf. Verfüg­bar­keits­pro­ble­men, kann dies bei der Zustel­lung der Rech­nung und somit bei der Siche­rung des Zahlungs­ein­gangs zu einem Flaschen­hals werden. Zusätz­lich hat sich rela­tiv schnell gezeigt, dass durch die Über­mitt­lung der komplet­ten Rech­nungs­da­ten das Thema Daten­schutz nicht unpro­ble­ma­tisch ist.

Was müssen Unter­neh­men bei grenz­über­schrei­ten­den Geschäf­ten mit Italien beachten?

Seit Juli 2022 gilt auch für grenz­über­schrei­tende Geschäfte ins EU-Ausland oder aus dem EU-Ausland nach Italien die Pflicht zur E‑Rechnung und die Einlie­fe­rung über die SdI-Platt­form. Im Gleich­zug wurde das Verfah­ren “Este­ro­me­tro” abge­schafft. Bis dahin muss­ten grenz­über­schrei­tende Rech­nun­gen vier­tel­jähr­lich über das Verfah­ren “Este­ro­me­tro” gemel­det werden.

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