E‑Rechnung in Sachsen-Anhalt
PODCAST
In Sachsen-Anhalt müssen Sie Ihre Rechnungen noch nicht elektronisch einliefern.
Aber was müssen Sie beachten, wenn Sie die Vorteile der E‑Rechnung bereits nutzen wollen?
Genau darüber sprechen wir in diesem Podcast.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie die Vorteile der E‑Rechnung in Sachsen-Anhalt nutzen wollen?
Unsere ePodcast-Reihe dreht sich um die E‑Rechnung an die öffentliche Hand, die Behörden und zugehörigen Institutionen.
Bei unserem ePodcast#07 geht es um den Versand elektronischer Rechnungen an Ihre Auftraggeber in Sachsen-Anhalt.
Wie die Lage in den anderen Bundesländern ist, finden Sie in den bereits verfügbaren und kommenden Podcast-Episoden.
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Viel Spaß beim Reinhören!
Unsere ePodcast Notizen für Sie:
Michael Ulbricht ist dieses Mal unser Experte rund um die E‑Rechnung in Sachsen-Anhalt.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für den Rechnungsversand in Sachsen-Anhalt?
Gilt in Sachsen-Anhalt eine E‑Rechnungspflicht für Lieferanten?
Nein, der Rechnungssteller wird nicht verpflichtet seine Rechnungen elektronisch einzuliefern, doch das Land gibt seinen Lieferanten die Möglichkeit Rechnungen elektronisch einzuliefern. Sie können also bereits heute die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für sich nutzen.
Wie können in Sachsen-Anhalt Rechnungen übermittelt werden? Wird in Sachsen-Anhalt ein zentrales Rechnungseingangs-Portal zur Verfügung gestellt?
- Das Land Sachsen Anhalt einen Onlinedienst ins Leben gerufen über den es möglich ist, einzelne Rechnungen mehr oder weniger manuell an öffentliche Auftraggeber zu senden. siehe Online Service des Landes Sachsen-Anhalt.
- Für die Nutzung des Portals, muss sich der Rechnungssteller einmalig auf der Seite registrieren und kann im Anschluss seine Rechnungen, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages elektronisch einliefern.
Nach der Registrierung hat man für wenige Rechnungen im Grunde zwei Wahlmöglichkeiten wie man seine Rechnungen erstellen und zusenden kann:
- klassische Weberfassungsform, wo man seine Daten händisch eingibt
- wenn man bereits in der Lage ist eine E‑Rechnung selbst zu erstellen, diese hochzuladen
Größere Mengen können per E‑Mail oder direkt über das PEPPOL-Netzwerk eingeliefert werden. Das Land stellt dazu zwei zentrale E‑Mail-Adressen zur Verfügung um E‑Rechnungen einzuliefern:
- Land: land@erechnung.sachsen-anhalt.de
- Kommune: kommunen@erechnung.sachsen-anhalt.de
Welche Rechnungsformate können in Sachsen-Anhalt für den Versand elektronischer Rechnungen verwendet werden?
- Über die Webseite des Portals – per Weberfassung oder Webupload ist zwingend das Format der XRechnung erforderlich
- Per E‑Mail kann alternativ das Format ZUGFeRD ab der Version 2.0 im Profil EN-16931 eingeliefert werden
Was muss Ihre Rechnung in Sachsen-Anhalt beinhalten, damit diese der Validierung auf Empfängerseite Stand hält?
Die umsatzsteuerrechtlichen Bestandteile einer Rechnung +
- eine Identifikationsnummer zur Adressierung des Rechnungsempfängers (Leitweg-ID) oder alternativ die Participant ID (via Peppol),
- die Bankverbindungsdaten,
- die Zahlungsbedingungen und
- die Mail-Adresse des Rechnungsstellers.
Wenn bekannt und vorhanden soll zusätzlich die Bestell- und Lieferantennummer auf der Rechnung mitgeführt werden.
Wie können Rechnungsbegleitende Anlagen versendet werden? (Formate, Anzahl, Dateigröße)
- Formate: alle üblichen Formate wie bspw. pdf, jpeg, csv oder Excel genutzt.
- Anlagen müssen in die XRechnung eingebettet werden. Auch das geht im kleinen Volumenbereich über den Onlinedienst, bei größeren Rechnungsmengen übernimmt das Zusammenführen von XRechnung und Anlagen für gewöhnlich der Dienstleister.
- Max. Anzahl von Anlagen je Rechnung: bis zu 200 Anhänge
- Max. Größe der XRechnung inkl. Anlagen: 20 MB je Rechnung nicht überschritten werden.
Für Rechnungssender, die Ihre E‑Rechnungen vollautomatisiert aus ihrer Warenwirtschaft via Peppol versenden, können Dateien auch größer sein. Dazu setzt sich aber auch ihr Rechnungsdienstleister mit dem Empfänger in Verbindung.
Wie erfolgt die Validierung und wie kann der Status eingereichter Rechnungen in Sachsen-Anhalt eingesehen werden?
Eine Prüfung, ob die eingereichte Rechnung den strukturellen Erfordernissen entspricht bzw. auch eine Übermittlung des Empfangsstatus können Sie im Onlineportal einsehen.
Bei der Übermittlung per E‑Mail oder wenn Sie über Peppol E‑Rechnungen zustellen, übernimmt Ihr Dienstleister im Regelfall die Validierung vor dem Versand und übermittelt den Status idealerweise direkt in Ihre FiBu- oder ERP-Software.
Wo finde ich weitere Informationen zur E‑Rechnung an Auftraggeber in Sachsen-Anhalt?
In unserem Beitrag E‑Rechnung in Deutschland finden Sie alle Informationen zum aktuellen Stand in Sachsen-Anhalt, dem Bund und allen anderen Bundesländer.
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