Reform der E‑Rechnung in Frankreich
AKTUELLES:
In Frankreich wird die E‑Rechnung zwischen Unternehmen (B2B) zur Pflicht. Je nach Unternehmensgröße ab September 2026, spätestens jedoch ab September 2027.
Das Wichtigste rund um das Thema E‑Rechnung und Steuermeldesystem in Frankreich haben wir für Sie hier zusammengestellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte nach der letzten Anpassung des Zeitplans im Dezember 2023.
Zusätzlich geben wir in unserer Experten-Ecke einen Überblick zum Thema Clearance / Tax-Reporting / CTC, den wichtigsten Begriffen und der Entwicklung in Europa.
Wann und für wen wird die elektronische Rechnung in Frankreich zur Pflicht?
Die E‑Rechnung wird in Frankreich zur Pflicht. Das gilt auf jeden Fall für Unternehmen, die in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind und national Geschäfte mit anderen Unternehmen – also B2B – tätigen. Bei internationalen Transaktionen mit Unternehmen (B2B) und Endkunden (B2C) wird das E‑Reporting verpflichtend.
Der Zeitplan zur Einführung der E‑Rechnung in Frankreich sieht wie folgt aus:
2024 |
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2025 |
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09.2026 |
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09.2027 |
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Zu welcher Unternehmenskategorie gehört Ihr Unternehmen?
Um den richtigen Zeitplan zu berücksichtigen, müssen Unternehmen die für sich in Frankreich geltende Kategorie ermitteln. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte, die dazu herangezogen werden.
Großunternehmen
GE = grandes entreprise
- > 5.000 Mitarbeitende
und/oder
- Umsatz > 1,5 Mrd. €
Mittlere Unternehmen
ETI = entreprise de taille intermédiaire
- > 250 Mitarbeitende
und
- Umsatz < 1,5 Mrd. €
Klein- und Kleinstunternehmen
PME = petites et moyennes entreprises
TPE = très petites entreprises
- < 250 Mitarbeitende
und
- Umsatz < 50 Mio. €
Wer ist am Clearance-Prozess in Frankreich beteiligt?
Unternehmen: Lieferanten, Käufer oder deren Bevollmächtigte.
Service Provider: Anbieter, die Dienstleistungen zur Digitalisierung des Belegaustauschs anbieten. Sie sind befugt, Rechnungen direkt an Empfänger sowie die von der Steuerverwaltung erwarteten Rechnungsdaten an das öffentliche Rechnungsportal zu übermitteln.
Zertifizierte E‑Rechnungs-Plattformen: Plattformen, die den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen übernehmen mit direkter Unterstützung der Kommunikation mit dem Portal der Steuerbehörde in Frankreich.
Rechnungseingangs-Portal der Steuerbehörde: Zertifizierter / akkreditierter Dienstleister, der die Datenströme konzentriert und insbesondere die endgültige Übermittlung der erwarteten Rechnungsdaten sicherstellt.
Steuerbehörde: Sammelt die über zertifizierte/akkreditierte Dienstleister bzw. ein Rechnungseingangs-Portal extrahierten Informationen zu Zwecken der wirtschaftlichen und politischen Steuerung sowie der Steuererhebung.
Wie sieht das elektronische Meldesystem in Frankreich aus?
Unternehmen können in Frankreich entweder direkt als Lieferant bzw. Kunde oder über eine zertifizierte E‑Rechnungs-Plattform (PDP = Plateforme de Dématerialisation Partenaire) an das Rechnungseingangs-Portal der Steuerbehörde (PPF = Portail Public de Facturation) angebunden werden.
Das wird als das sogenannte Y‑Modell bezeichnet. Dabei können PDPs zudem direkt untereinander Belege austauschen. Die Weiterleitung der benötigten Daten an die PPF und im Nachgang an das Finanzamt übernehmen die PDPs.
In Frankreich gibt es ein zentrales Verzeichnis. Aus diesem geht hervor ob ein Unternehmen direkt über das Rechnungseingangsportal der Steuerbehörde oder eine zertifizierte E‑Rechnungs-Plattformen, wie z.B. SY business, erreichbar ist?
Grundsätzlich akzeptiert das Rechnungseingangs-Portal der Steuerbehörde in Frankreich Rechnungen entsprechend der EN 16931 in der UBL- bzw. CII-Syntax oder im hybriden Format Factur‑X.
Alternativ ist auch eine manuelle Erfassung für das E‑Reporting über das Rechnungseingangsportal der Steuerbehörde geplant.
Die für das E‑Reporting geforderten Daten werden noch durch eine entsprechende Verordnung bekanntgegeben.
Die E‑Rechnungspflicht als solches betrifft zunächst in Frankreich ansässige Unternehmen. International betrachtet gibt es dennoch ein verpflichtendes E‑Reporting.
Die Einführung eines Meldesystems oder auch E‑Reporting hat zum Ziel, die Prozesse für die Umsatzsteuererklärungen zu vereinfachen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern.
E‑Reporting (B2B)
Zusätzlich zur nationalen Pflicht zur E‑Rechnung greift auf Basis des gleichen Zeitplans die Pflicht zum E‑Reporting für internationale Transaktionen an oder von einer nicht in Frankreich ansässigen steuerpflichtigen juristischen Person.
Dazu gehören Lieferanten
» die Innerhalb der EU bzw.
» die außerhalb der EU
Waren und Dienstleistungen exportieren.
E‑Reporting (B2C)
Das E‑Reporting von Transaktionen betrifft auch Transaktionen, die an eine Privatperson oder eine nicht steuerpflichtige juristische Person gerichtet sind.
Dazu zählen Transaktionen mit Kunden zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen
» in Frankreich oder innerhalb der EU sowie
» außerhalb der EU (ohne Importe).
Werden im B2C-Umfeld andere Formate oder eine anderweitige Form der Rechnungsstellung verwendet, bleibt dennoch das E‑Reporting an die Steuerbehörde verpflichtend.
Cegedim als PDP akkreditiert
Cegedim Business Services hat die Akkreditierung als Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP = Plateforme de Dématérialisation Partenaire) durch die Direction Générale des Finance Public (GFiP) erfolgreich abgeschlossen!
Im Rahmen des aufwändigen und komplexen Verfahrens wurden schon einige Hürden für uns als deutsche Niederlassung aus dem Weg geräumt. Als Lösung steht SY business mit seinen umfassenden Funktionen für Procure-to-Pay- und Order-to-Cash-Prozesse, inkl. dem Austausch von E‑Rechnungen, im Fokus.
Die gewonnene Erfahrung nehmen wir mit in die weitere Entwicklung der E‑Rechnung und des geplanten Steuermeldesystems in Deutschland.
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