Reform der E‑Rechnung in Frankreich

22.08.2024

AKTUELLES:

In Frank­reich wird die E‑Rechnung zwischen Unter­neh­men (B2B) zur Pflicht.  Je nach Unter­neh­mens­größe ab Septem­ber 2026, spätes­tens jedoch ab Septem­ber 2027.

Das Wich­tigste rund um das Thema E‑Rechnung und Steu­er­mel­de­sys­tem in Frank­reich haben wir für Sie hier zusam­men­ge­stellt. Die letzte Aktua­li­sie­rung erfolgte nach der letz­ten Anpas­sung des Zeit­plans im Dezem­ber 2023.

Zusätz­lich geben wir in unse­rer Exper­ten-Ecke einen Über­blick zum Thema Clearance / Tax-Report­ing / CTC, den wich­tigs­ten Begrif­fen und der Entwick­lung in Europa.

Wann und für wen wird die elek­tro­ni­sche Rech­nung in Frank­reich zur Pflicht?

Die E‑Rechnung wird in Frank­reich zur Pflicht. Das gilt auf jeden Fall für Unter­neh­men, die in Frank­reich mehr­wert­steu­er­pflich­tig sind und natio­nal Geschäfte mit ande­ren Unter­neh­men – also B2B – täti­gen. Bei inter­na­tio­na­len Trans­ak­tio­nen mit Unter­neh­men (B2B) und Endkun­den (B2C) wird das E‑Reporting verpflichtend.

Der Zeit­plan zur Einfüh­rung der E‑Rechnung in Frank­reich sieht wie folgt aus:

2024

  • Aufbau des öffent­li­chen Rechnungsportals
  • Bereit­stel­lung bis Ende 2024

2025

  • Pilot­phase

09.2026

  • Pflicht zum Empfang für alle im B2B-Umfeld, unab­hän­gig von der Unternehmensgröße.
  • Pflicht zum Versand von E‑Rechnungen (B2B) für Groß­un­ter­neh­men und mittel­große Unternehmen.

09.2027

  • Pflicht zum Versand von E‑Rechnungen (B2B) auch für Klein- und Kleinstunternehmen

E-Rechnung & Steuermeldung in Frankreich - Zeitplan 1x1

Zu welcher Unter­neh­mens­ka­te­go­rie gehört Ihr Unternehmen?

Um den rich­ti­gen Zeit­plan zu berück­sich­ti­gen, müssen Unter­neh­men die für sich in Frank­reich geltende Kate­go­rie ermit­teln. Hier sind die wich­tigs­ten Eckpunkte, die dazu heran­ge­zo­gen werden.

Groß­un­ter­neh­men

GE = gran­des entreprise

  • > 5.000 Mitarbeitende

und/oder

  • Umsatz > 1,5 Mrd. €

Mitt­lere Unternehmen

ETI = entre­prise de taille intermédiaire

  • > 250 Mitarbeitende

und

  • Umsatz < 1,5 Mrd. €

Klein- und Kleinstunternehmen

PME = peti­tes et moyennes entreprises
TPE = très peti­tes entreprises

  • < 250 Mitarbeitende

und

  • Umsatz < 50 Mio. €

Wer ist am Clearance-Prozess in Frank­reich beteiligt?

Unter­neh­men: Liefe­ran­ten, Käufer oder deren Bevollmächtigte.

Service Provi­der: Anbie­ter, die Dienst­leis­tun­gen zur Digi­ta­li­sie­rung des Belegaus­tauschs anbie­ten. Sie sind befugt, Rech­nun­gen direkt an Empfän­ger sowie die von der Steu­er­ver­wal­tung erwar­te­ten Rech­nungs­da­ten an das öffent­li­che Rech­nungs­por­tal zu übermitteln.

Zerti­fi­zierte E‑Rech­nungs-Platt­for­men: Platt­for­men, die den Austausch elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen zwischen Unter­neh­men über­neh­men mit direk­ter Unter­stüt­zung der Kommu­ni­ka­tion mit dem Portal der Steu­er­be­hörde in Frankreich.

Rech­nungs­ein­gangs-Portal der Steu­er­be­hörde: Zerti­fi­zier­ter / akkre­di­tier­ter Dienst­leis­ter, der die Daten­ströme konzen­triert und insbe­son­dere die endgül­tige Über­mitt­lung der erwar­te­ten Rech­nungs­da­ten sicherstellt.

Steu­er­be­hörde: Sammelt die über zertifizierte/akkreditierte Dienst­leis­ter bzw. ein Rech­nungs­ein­gangs-Portal extra­hier­ten Infor­ma­tio­nen zu Zwecken der wirt­schaft­li­chen und poli­ti­schen Steue­rung sowie der Steuererhebung.

Wie sieht das elek­tro­ni­sche Melde­sys­tem in Frank­reich aus?

Unter­neh­men können in Frank­reich entwe­der direkt als Liefe­rant bzw. Kunde oder über eine zerti­fi­zierte E‑Rech­nungs-Platt­form (PDP = Plate­forme de Déma­te­ria­li­sa­tion Parten­aire) an das Rech­nungs­ein­gangs-Portal der Steu­er­be­hörde (PPF = Portail Public de Factu­ra­tion) ange­bun­den werden.

Das wird als das soge­nannte Y‑Modell bezeich­net. Dabei können PDPs zudem direkt unter­ein­an­der Belege austau­schen. Die Weiter­lei­tung der benö­tig­ten Daten an die PPF und im Nach­gang an das Finanz­amt über­neh­men die PDPs.

In Frank­reich gibt es ein zentra­les Verzeich­nis. Aus diesem geht hervor ob ein Unter­neh­men direkt über das Rech­nungs­ein­gangs­por­tal der Steu­er­be­hörde oder eine zerti­fi­zierte E‑Rech­nungs-Platt­for­men, wie z.B. SY busi­ness, erreich­bar ist?

Grund­sätz­lich akzep­tiert das Rech­nungs­ein­gangs-Portal der Steu­er­be­hörde in Frank­reich Rech­nun­gen entspre­chend der EN 16931 in der UBL- bzw. CII-Syntax oder im hybri­den Format Factur‑X.

Alter­na­tiv ist auch eine manu­elle Erfas­sung für das E‑Reporting über das Rech­nungs­ein­gangs­por­tal der Steu­er­be­hörde geplant.

Die für das E‑Reporting gefor­der­ten Daten werden noch durch eine entspre­chende Verord­nung bekanntgegeben.

Das Schema Y der E‑Rechnung in Frankreich

E-Rechnung und E-Reporting nach Schema Y in Frankreich

Die E‑Rechnungspflicht als solches betrifft zunächst in Frank­reich ansäs­sige Unter­neh­men. Inter­na­tio­nal betrach­tet gibt es dennoch ein verpflich­ten­des E‑Reporting.

Die Einfüh­rung eines Melde­sys­tems oder auch E‑Reporting hat zum Ziel, die Prozesse für die Umsatz­steu­er­erklä­run­gen zu verein­fa­chen und die Mehr­wert­steu­er­lü­cke zu verringern.

E‑Reporting (B2B)

Zusätz­lich zur natio­na­len Pflicht zur E‑Rechnung greift auf Basis des glei­chen Zeit­plans die Pflicht zum E‑Reporting für inter­na­tio­nale Trans­ak­tio­nen an oder von einer nicht in Frank­reich ansäs­si­gen steu­er­pflich­ti­gen juris­ti­schen Person.

Dazu gehö­ren Lieferanten

» die Inner­halb der EU bzw.

» die außer­halb der EU

Waren und Dienst­leis­tun­gen exportieren.

E‑Reporting (B2C)

Das E‑Reporting von Trans­ak­tio­nen betrifft auch Trans­ak­tio­nen, die an eine Privat­per­son oder eine nicht steu­er­pflich­tige juris­ti­sche Person gerich­tet sind.

Dazu zählen Trans­ak­tio­nen mit Kunden zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen

» in Frank­reich oder inner­halb der EU sowie

» außer­halb der EU (ohne Importe).

Werden im B2C-Umfeld andere Formate oder eine ander­wei­tige Form der Rech­nungs­stel­lung verwen­det, bleibt dennoch das E‑Reporting an die Steu­er­be­hörde verpflichtend.

Cegedim als PDP akkreditiert

Cegedim Busi­ness Services hat die Akkre­di­tie­rung als Part­ner-Dema­te­ria­li­sie­rungs­platt­form (PDP = Plate­forme de Déma­té­ria­li­sa­tion Parten­aire) durch die Direc­tion Géné­rale des Finance Public (GFiP) erfolg­reich abgeschlossen!

Im Rahmen des aufwän­di­gen und komple­xen Verfah­rens wurden schon einige Hürden für uns als deut­sche Nieder­las­sung aus dem Weg geräumt. Als Lösung steht SY busi­ness mit seinen umfas­sen­den Funk­tio­nen für Procure-to-Pay- und Order-to-Cash-Prozesse, inkl. dem Austausch von E‑Rechnungen, im Fokus.

Cegedim Business Services erhält offizielle Registrierung als Partner Dematerialisierungs Plattform für E-Rechnung (PDP) in Frankreich

Die gewon­nene Erfah­rung nehmen wir mit in die weitere Entwick­lung der E‑Rechnung und des geplan­ten Steu­er­mel­de­sys­tems in Deutschland.

Noch mehr rund um E‑Rechnung & Co.:

LIVE Webi­nar: Final Call vor dem Start der E‑Rechnungspflicht B2B

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Was unter­schei­det eine PDF-Rech­nung von einer »echten« E‑Rechnung?

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O‑Ton aus einem kürz­li­chen Gespräch: “Wir versen­den schon 80% unse­rer Rech­nun­gen elek­tro­nisch als PDF. Da sind wir bestens vorbe­rei­tet auf die E‑Rechnung … oder etwa nicht?

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