§14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) regelt die Ausstellung von Rechnungen im deutschen Steuerrecht. Er enthält Vorgaben zur Rechnungsstellung, insbesondere zu den Pflichtangaben, zur elektronischen Rechnung und zu den Anforderungen an die Aufbewahrung. Zudem definiert er, wann eine Rechnung als ausgestellt gilt und welche Anforderungen an die elektronische Übermittlung gestellt werden.
Inhalt und Bedeutung von §14 UStG
Dieser Paragraf ist für Unternehmen essenziell, da er die Grundsätze für eine ordnungsgemäße Rechnungsausstellung festlegt. Dazu gehören unter anderem:
- Pflichtangaben: Name und Anschrift des Rechnungsstellers und Empfängers, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum bzw. Zeitraum, Nettobetrag, anzuwendender Steuersatz und falls relevant Hinweis auf Steuerbefreiung.
- Elektronische Rechnung: §14 UStG erlaubt elektronische Rechnungen, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sind.
- Aufbewahrungspflicht: Unternehmen müssen Rechnungen für mindestens zehn Jahre archivieren.
- Zeitpunkt der Ausstellung: Für steuerpflichtige Umsätze besteht die Pflicht zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten.
- 14 UStG im Kontext der elektronischen Rechnungsstellung
Im Zuge der Digitalisierung und der Einführung von elektronischen Rechnungen spielt §14 UStG eine zentrale Rolle. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Rechnungen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere auf Basis der EU-Norm EN 16931 und der nationalen Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Durch die Harmonisierung mit europäischen Vorgaben wie der EU-Richtlinie 2014/55/EU ist der Paragraf auch im internationalen Kontext relevant.
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