Inter­ope­ra­bi­li­tät

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Was bedeu­tet Interoperabilität?

Inter­ope­ra­bi­li­tät bezeich­net die Fähig­keit unter­schied­li­cher Systeme, Anwen­dun­gen oder Orga­ni­sa­tio­nen, naht­los mitein­an­der zu kommu­ni­zie­ren und Daten auszu­tau­schen. In der digi­ta­len Beleg­ver­ar­bei­tung und elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung ist das essen­zi­ell, um eine effi­zi­ente und rechts­kon­forme Kommu­ni­ka­tion zwischen Unter­neh­men, Behör­den und Dienst­leis­tern zu gewährleisten.

Bedeu­tung für elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung und digi­tale Belegverarbeitung

Im Bereich der elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung und digi­ta­len Beleg­ver­ar­bei­tung spielt Inter­ope­ra­bi­li­tät eine zentrale Rolle. Unter­schied­li­che ERP-Systeme, E‑In­voi­cing-Platt­for­men und Steu­er­por­tale müssen kompa­ti­bel sein, um eine rechts­kon­forme und effi­zi­ente Verar­bei­tung sicher­zu­stel­len. Dazu gehö­ren Stan­dards wie Peppol, XRech­nung oder ZUGFeRD, die alle die Anfor­de­run­gen aus der EU-Norm EN 16931 erfül­len müssen.

EDI-Formate spie­len in Deutsch­land eine beson­dere Rolle beim Versand und Empfang elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen. Diese erfül­len heute noch nicht die Anfor­de­run­gen der EN 16931-Spezi­fi­ka­tion. Da diese aller­dings bereits sowohl im Groß­han­del als auch in der Auto­mo­bil­in­dus­trie früh zu einem hohen Digi­ta­li­sie­rungs­grad geführt haben, wurde eine Über­gangs­frist bis Ende 2027 festgelegt.

Darüber hinaus werden gene­rell alle Formate, die mit der EN 16931-Spezi­fi­ka­tion inter­ope­ra­bel sind, auch nach Ablauf aller Über­gangs­fris­ten erlaubt sein. Das hat das Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­rium der Finan­zen in seinem Schrei­ben zur Einfüh­rung der obli­ga­to­ri­schen elek­tro­ni­schen Rech­nung vom Okto­ber 2024 konkretisiert.

E‑Rechnungen müssen im Hinblick auf die geplante Steu­er­mel­dung ab 01.01.2028 mindes­tens inter­ope­ra­bel sein.

Inter­ope­ra­ble E‑Rechnungen

  1. müssen dazu alle laut EN 16931-Spezi­fi­ka­tion gefor­der­ten Daten enthalten,
  2. müssen durch ein direk­tes Mapping in eine EN 16931-konforme E‑Rechnung trans­fe­rier­bar sein und
  3. erfor­dern zur Nutzung das Einver­ständ­nis des jewei­li­gen Rechnungsempfängers.

Als Anbie­ter von Lösun­gen für digi­tale Beleg­ver­ar­bei­tung und E‑Invoicing ermög­licht Cegedim Busi­ness Services Unter­neh­men eine EN 16931-konforme Rech­nungs­ver­ar­bei­tung – unab­hän­gig von Platt­form, Land oder Format. Inter­ope­ra­ble Formate werden dabei in das vom Empfän­ger gewünschte EN 16931-konforme E‑Rech­nungs-Format gemap­ped. Das sichert die Compli­ance und opti­miert den Rech­nungs­work­flow in einem globa­li­sier­ten Geschäftsumfeld.

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