Die “Grund­sätze zur ordnungs­mä­ßi­gen Führung und Aufbe­wah­rung von Büchern, Aufzeich­nun­gen und Unter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Daten­zu­griff” (GoBD) wurden in ihrer ersten Form bereits Ende 2014 vom Bundes­mi­nis­te­rium der Finan­zen (BMF) veröf­fent­licht. Sie enthal­ten zahl­rei­che Vorschrif­ten zum Umgang mit elek­tro­ni­schen Bele­gen und regeln wich­tige Fragen wie beispiels­weise die Bedin­gun­gen für eine ordnungs­ge­mäße digi­tale Archivierung.