Cegedim Xtract
Empfan­gen Sie E‑Rechnungen –
einfach und sicher gesetzeskonform

Ihre Einstiegs­lö­sung für den Empfang von E‑Rechnungen,

damit Sie klein star­ten und in Zukunft weiter ausbauen können.

Was kann Cegedim Xtract für Sie übernehmen?

Cegedim Xtract wurde für Unter­neh­men konzi­piert, die die seit dem 01.01.2025 geltende gesetz­li­che Annah­me­pflicht für E‑Rechnungen beson­ders einfach und schnell umset­zen wollen.
Der Fokus von Cegedim Xtract liegt daher auf dem Empfang von E‑Rechnungen.

Dadurch können Sie schnell star­ten und Ihre Verar­bei­tung im Rech­nungs­ein­gang auch für E‑Rechnungen auf eine geset­zes­kon­forme Basis stel­len.
Die Lösung ist modu­lar und lässt sich sowohl in Bezug auf Über­tra­gungs­wege als auch hinsicht­lich einer Inte­gra­tion in Ihre System­land­schaft jeder­zeit weiter ausbauen.

Wie werden elek­tro­nisch einge­hende E‑Rechnungen verarbeitet?

Workflow - Cegedim Xtract
  1. Empfang per E‑Mail
    Wir empfan­gen für Sie über ein E‑Mail-Post­fach alle elek­tro­nisch einge­hen­den Rechnungen.
  2. Tren­nung einfa­che PDF- vs. E‑Rechnung
    Die einge­hen­den Rech­nun­gen werden analy­siert. Dabei erfolgt eine Tren­nung zwischen einfa­chen PDF-Rech­nun­gen ohne struk­tu­rierte Daten und echten EN 16931-konfor­men Rechnungen.
  3. Einfa­che PDF-Rech­nung weiter­lei­ten
    Einge­hende einfa­che PDF-Rech­nun­gen werden direkt nach der Analyse direkt an Sie weiter­ge­lei­tet, damit Sie diese ohne zeit­li­che Verzö­ge­rung im Rech­nungs­ein­gang verar­bei­ten können.
  4. Klas­si­fi­zie­rung
    Die, als EN 16931-konform iden­ti­fi­zier­ten E‑Rechnungen werden für die weitere Verar­bei­tung in die jewei­li­gen Formate klas­si­fi­ziert: ZUGFeRD, XRech­nung, etc..
    E‑Rechnungen, die nicht der Vali­die­rung nach EN 16931 stand­hal­ten, werden auf Basis fest­ge­leg­ter Empfän­ger weiter­ge­lei­tet. Zusätz­lich zur Origi­nal­rech­nung wird ein Fehler­pro­to­koll zur Infor­ma­tion beigefügt.
  1. Verar­bei­tung XRech­nung (XML)
    Hier werden die XML-Daten visua­li­siert.
    Im XML enthal­tene Anhänge werden deko­diert und extrahiert.
  2. Verar­bei­tung ZUGFeRD (PDF/A‑3)
    Da ab 01.2025 die XML-Daten auch im ZUGFeRD-Format führend sind, werden auch bei einer ZUGFeRD-Rech­nung diese Daten visua­li­siert. Damit steht Ihnen eine rechts­si­chere Buchungs­hilfe zum Vorsteu­er­ab­zug zur Verfü­gung.
    Im Fall von ZUGFeRD werden sowohl die im PDF/A‑3, als auch die im XML enthal­te­nen Anhänge extrahiert.
  3. Bereit­stel­lung der Ergeb­nis­do­ku­mente per E‑Mail
    Im Ergeb­nis erhal­ten Sie alle Doku­mente für die anschlie­ßende Verar­bei­tung und Archi­vie­rung der E‑Rechnungen.
    Dazu gehö­ren Origi­nal­rech­nung, die visua­li­sierte E‑Rechnung basie­rend auf den XML-Daten als PDF-Doku­ment und die extra­hier­ten Anhänge jeweils als eigen­stän­di­ges Dokument.

Der Cloud­Ser­vice Cegedim Xtract kann durch folgende Optio­nen erwei­tert werden:

  • Austausch von Bele­gen per SFTP oder WebService
  • Anbin­dung an das Peppol-Netz­werk für den Empfang
  • Empfang und Verar­bei­tung von EDI-Rechnungen
  • Layout­op­tio­nen im Rahmen der Visualisierung
  • Mapping von XML-Daten in benö­tig­tes Zielformat
  • Empfang sons­ti­ger E‑Rechnungen mit struk­tu­rier­ten Daten
  • Extrak­tion von Daten aus einfa­chen PDF-Rechnungen
  • Geneh­mi­gungs­work­flow

Updates zur E‑Rechnung

Fragen und Antwor­ten zur E‑Rechnung nach Inkraft­tre­ten der Gesetzesänderung

Wie müssen umsatz­steu­er­re­le­vante Anhänge einer E‑Rechnung beigefügt werden? 

Tech­nisch gibt es im Grunde drei Möglich­kei­ten, um Anhänge einer Rech­nung beizufügen.

  1. In den XML-Daten per BASE64-Kodie­rung eingebettet
  2. In den XML-Daten als Referenz-URL
  3. Als Teil der PDF/A‑3 (nur bei ZUGFeRD)

Aber Vorsicht:

Nur eine der o.g. Vari­an­ten ist für Rech­nungs­be­grün­dende Beila­gen zuge­las­sen, die für die Umsatz­steuer rele­vant sind.
Diese Anla­gen müssen zwin­gend in die XML-Daten einbet­tet werden – per BASE64 encoding.

Welche Rolle spielt BASE64 Kodie­rung im Umfeld der E‑Rechnung?

BASE64 ist ein Verfah­ren, mit dem 8‑Bit-Binär­da­ten in lesbare ASCII-Zeichen umge­wan­delt werden. Das ermög­licht eine einfa­che Einbet­tung von Dateien in andere Formate. Der Rück­weg – BASE64 deco­ding – stellt die ursprüng­li­chen Daten bzw. Dateien wieder her.

Diese Tech­nik wird auch bei E‑Rechnungen genutzt, um rech­nungs­be­glei­tende Anhänge direkt in die XML-Datei einzu­bet­ten. Das war bereits bei der E‑Rechnung an die öffent­li­che Hand im Format XRech­nung der Fall und gilt ebenso für ZUGFeRD.

Warum ist das wich­tig?
Seit dem 1. Januar 2025 hat die Geset­zes­än­de­rung den Vorrang der E‑Rechnung (struk­tu­rier­ten Daten) klar definiert.

Daraus folgt:

  1. Hybride Formate wie ZUGFeRD
    Wenn das mitge­lie­ferte PDF nicht lesbar ist, die XML-Daten jedoch schon, gilt die empfan­gene E‑Rechnung als gültig und muss demzu­folge akzep­tiert und verar­bei­tet werden.
  2. Einbet­tung umsatz­steu­er­re­le­van­ter Anhänge
    Rech­nungs­be­grün­dende Beila­gen wie z. B. Leis­tungs­nach­weise, müssen in das XML-Doku­ment einge­bet­tet werden – und zwar mithilfe von BASE64.

Bereit für Vorsteu­er­ab­zug & GoBD-konforme Archi­vie­rung
Alles, was für den Vorsteu­er­ab­zug rele­vant ist, muss GoBD-konform archi­viert werden. Dazu gehö­ren auch alle rele­van­ten Anhänge, die voll­stän­dig in der XML-Datei enthal­ten sein müssen.

Falls Sie unsi­cher sind, welche Anhänge tatsäch­lich umsatz­steu­er­re­le­vant sind, empfeh­len wir Ihnen die Rück­spra­che mit Ihrem Steuerberater.

Tech­ni­sche Gren­zen beach­ten
Die Einbet­tung von Anhän­gen im XML-Doku­ment ist hinsicht­lich der Datei­größe begrenzt. Diese Gren­zen hängen unter ande­rem vom genutz­ten Über­tra­gungs­ka­nal ab.

Was ist, wenn die PDF einer ZUGFeRD-Rech­nung kaputt ist? 

Seit dem 1. Januar 2025 haben die Daten in der XML-Datei Vorrang gegen­über dem PDF-Doku­ment.
In Folge daraus gilt, solange der XML-Teil lesbar ist und der EN 16931-Spezi­fi­ka­tion entspricht, muss die E‑Rechnung akzep­tiert und verar­bei­tet werden.

Ja, auch wenn der PDF-Teil kaputt ist oder nicht inhaltsgleich.

Unser Vorge­hen
Bei hybri­den Forma­ten, erstel­len wir aus den XML-Daten ein neues PDF-Sicht­do­ku­ment.
Dazu extra­hie­ren wir die struk­tu­rier­ten Daten aus der XML.
Daraus gene­rie­ren wir ein neues PDF als Buchungshilfe.

Dieses neue PDF enthält garan­tiert die Daten aus der XML.

Vorteile unse­rer Methode

  • Zuver­läs­sige Über­ein­stim­mung zwischen PDF und XML
  • Vermei­dung von Fehlern durch Texterkennung
  • Effi­zi­ente Verar­bei­tung der Rechnungsdaten

Durch dieses Vorge­hen stel­len wir sicher, dass das Sicht­do­ku­ment (PDF) inhalts­gleich zu den struk­tu­rier­ten Daten (XML) ist und als verläss­li­che Buchungs­hilfe dienen kann.

Was tun, wenn ein Kunde abseits der EN 16931-Pflicht­fel­der zusätz­li­che Anga­ben verlangt?

Ein gutes Beispiel hier­für:
Der Rech­nungs­emp­fän­ger verlangt die Angabe einer Bestell­num­mer. Es gibt dafür sogar ein Feld laut Spezi­fi­ka­tion. Das ist das Feld BT-13 Bestell­re­fe­renz. DieAn­gabe ist aller­dings optional.

Was bedeu­tet diese Anfor­de­rung für die Validierung?

Hier müssen Sie entschei­den, ob und wie E‑Rechnung vor dem Versand geprüft werden sollen.

  • Vari­ante 1: Sie prüfen vor dem Versand einer E‑Rechnung die Verfüg­bar­keit aller Pflicht­an­ga­ben auf Basis der gelten­den Spezifikation.
  • Vari­ante 2: Sie berück­sich­ti­gen bei der Vali­die­rung zusätz­lich den kunden­spe­zi­fi­schen Anfor­de­rungs­ka­ta­log. So vermei­den Sie die unnö­tige Ableh­nung seitens Ihres Kunden, weil zusätz­lich gewünschte Infor­ma­tio­nen fehlen.

Aus Erfah­rung, macht die Vari­ante 2, spezi­ell für Groß­kun­den Sinn und sichert den reibungs­lo­sen Rech­nungs­ver­sand ab. 

Dieses Verfah­ren nutzen unsere Kunden beispiels­weise, um bran­chen­spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen bei der Rech­nungs­stel­lung zu berücksichtigen. 

Guter Rat … muss manch­mal gar nichts kosten

Sie wünschen sich den passen­den Einstieg zum Umstieg auf die E‑Rechnung?
Sie wollen mehr über den einfa­chen und geset­zes­kon­for­men Empfang von E‑Rechnung erfahren?

Fragen Sie einfach nach der Aufzeich­nung unse­res letz­ten Webi­nars (inkl. Cegedim Xtract Testzugang).

Update & Lessons lear­ned zur E‑Rechnung auf Basis der EN 16931 (02/2025)

In 60 Minu­ten + FAQ erhal­ten Sie alle Updates, Lessons lear­ned und Infos von den ZUGFeRD-Entwick­ler­ta­gen.
Anschlie­ßend beant­wor­ten Tim Roßky, Geschäfts­füh­rer Cegedim e‑Business, und sein Team alle Fragen. Nehmen Sie dazu einfach mit uns Kontakt auf.

Jetzt Webi­nar & Test­zu­gang sichern!

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