Welche Portale für E‑Rechnungen gibt es?

31.05.2022

E‑Rechnung B2G

Mit Einfüh­rung der E‑Rechnung an Behör­den und Insti­tu­tio­nen der öffent­li­chen Hand in Deutsch­land, wurden auch zum Teil zentrale Rech­nungs­ein­gangs-Portale bereitgestellt.

Dazu gehört z. B. das ZRE des Bundes und poten­ti­ell 16 weitere aus den Ländern. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen kurz und knackig einen Über­blick über die verschie­de­nen Portale geben.

Liste der Portale von Bund und Ländern:

Liste der E‑Rech­nungs-Portale vom Bund und den 14 von 16 Ländern:

  1. Zentra­ler Rech­nungs­ein­gang des Bundes (ZRE):  xrechnung.bund.de; Es werden Rech­nun­gen für Leitweg‑IDs begin­nend mit „991-…“ akzeptiert
  2. OZG-konforme Rech­nungs­ein­gangs­platt­form (OZG-RE), derzeit im Einsatz in Berlin, Bran­den­burg, Sach­sen, Thürin­gen, Meck­len­burg-Vorpom­mernxrechnung-bdr.de
  3. Zentra­ler Rech­nungs­ein­gang Baden-Würt­tem­bergwww.service-bw.de/erechnung
  4. zERIKA der Freien Hanse­stadt Bremenwww.e‑rechnung.bremen.de
  5. E‑Rechnungsportal der Hanse­stadt Hamburgserviceportal.hamburg.de
  6. zentrale ePost­stelle des Landes Nieder­sach­sen ( Nieder­säch­si­sche Antrags­sys­tem für Verwal­tungs­leis­tun­gen Online (NAVO) ) www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/ERechnungsApp/18465/Start
  7. NRW Portal: erechnung.nrw
  8. Das E‑Rechnungsportal Rhein­land-Pfalz wird in Rhein­land-Pfalz und im Saar­land genutzt: e‑rechnung.service.rlp.de;
  9. E‑Rech­nungs-Portal des Landes Sach­sen-Anhaltserviceportal.sachsen-anhalt.de/SachsenAnhaltGateway/Service/Entry/XRECHNUNG
  10. Rech­nungs­ein­gangs­por­tal des Landes Schles­wig-Holsteinserviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/XRECHNUNG

Im Frei­staat Bayern und in Hessen ist bisher kein zentra­ler Rech­nungs­ein­gang verfügbar.

Zusätz­lich zu den Porta­len auf Ebene des Bundes und der Länder gibt es für die Verwen­dung durch bis dato noch nicht ange­bun­dene Behör­den und Insti­tu­tio­nen der öffent­li­chen Hand ein Portal der Bundes­dru­cke­rei mit dem Namen VPX. Dieses ist unter folgen­der URL erreich­bar: bdr-businessportal.de/edi/. Analog zu den ande­ren Porta­len muss man auch hier sich vor der Verwen­dung regis­trie­ren. Ihr Rech­nungs­emp­fän­ger sollte Ihnen mittei­len können an welchem Portal er ange­bun­den ist, also über welchen Weg Sie Ihre Rech­nun­gen über­mit­teln können bzw. müssen.

E‑Rechnung B2G | Mehr lesen …

- über die aktu­el­len Regeln in Deutsch­land & den einzel­nen Bundes­län­dern
- zur elek­tro­ni­schen Rech­nung als XRech­nung oder ZUGFeRD
- …

unter Exper­tise: E‑Rechnung an die öffent­li­che Hand.

E‑Rechnung B2G | Mehr hören …

Passend zum Thema haben wir in unse­ren B2G Episo­den zum Thema Rechnungs­eingangsportale für Bund und Länder das Wich­tigste für Sie notiert.

Rein­le­sen lohnt sich!

Gut zu wissen …

Das Vorhan­den­sein eines Portals, heißt nicht zwin­gend, dass es auch von Ihrem Auftrag­ge­ber verwen­det wird. In NRW ist beispiels­weise der Weg des Rech­nungs­ein­gangs vom Auftrag­ge­ber frei wähl­bar. Auch im Saar­land ist die Gestal­tung des E‑Rechnungseinganges nach der Verord­nung über die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung im öffent­li­chen Auftrags­we­sen des Saar­lan­des (eReVo-SL) teil­weise frei gestaltbar.

Wir empfeh­len daher sowohl den Empfangs­weg als auch die zwin­gend gefor­der­ten Bestand­teile Ihrer Rech­nun­gen mit dem Auftrag­ge­ber abzu­stim­men. So kommen Ihre Rech­nun­gen sicher an und können ohne unnö­tige Verzö­ge­run­gen direkt verar­bei­tet werden.

Mehr rund um Clearan­ce/­Tax-Report­ing, Digi­ta­li­sie­rung und E‑Rechnung

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