Rech­nungs­ein­gangs­por­tale für Bund und Länder

03.05.2021

E‑Rechnung B2G

Sie können seit dem 18.04.2020 jeder Behörde und Insti­tu­tion der öffent­li­chen Hand grund­sätz­lich Rech­nun­gen im elek­tro­ni­schen Format (=entspre­chend der EU-Norm EN-16931 mit struk­tu­rier­ten Daten) zusenden.

Erfah­ren Sie welche Rech­nungs­ein­gangs­por­tale Bund und Länder zur Verfü­gung stel­len und welche Aspekte zu beach­ten sind!

Rech­nungs­ein­gangs­por­tale für Bund und Länder

Unsere B2G-Reihe dreht sich um die E‑Rechnung an die öffent­li­che Hand, die Behör­den und zuge­hö­ri­gen Institutionen.

Bei unse­rem B2G-Episode#02 geht es darum, welche Rech­nungs­ein­gangs­por­tale der Bund und die 16 Bundes­län­der anbie­ten und welche Aspekte bei der Verwen­dung eine Rolle spielen.

Wie die Lage in den ande­ren Bundes­län­dern ist, finden Sie in den bereits verfüg­ba­ren und kommen­den Beiträgen.

Viel Spaß beim Lesen!

Unsere Noti­zen für Sie:

Die Portale der Bundes­dru­cke­rei ZRE und OZG-RE

Die Nutzung eines Rech­nungs­ein­gangs­por­tals erfor­dert die vorhe­rige Regis­trie­rung durch den Rech­nungs­stel­ler mit Namen und E‑Mail-Adresse. Bei dem Versand über einen Dienst­leis­ter, ist die Regis­trie­rung dennoch vom Liefe­ran­ten selbst durchzuführen.

  1. Zentra­len Rech­nungs­ein­gang des Bundes (ZRE): xrechnung.bund.de; Es werden Rech­nun­gen für Leitweg‑IDs begin­nend mit „991-…“ akzep­tiert. Verpflich­tend als XRech­nung oder ZUGFeRD 2.1.1 im Profil XRech­nung (=nur XML), die Nutzung des ZRE für den Rech­nungs­ver­sand an Bundes­be­hör­den ist verpflich­tend, seit dem 27.11.2020 gilt hier die E‑Rech­nungs-Pflicht für Lieferanten.
  2. Online­zu­gangs­ge­setz-konforme Rech­nungs­ein­gangs­platt­form (OZG-RE): baugleich zum ZRE des Bundes, derzeit haben sich ange­schlos­sen die Länder Berlin, Bran­den­burg, Sach­sen, Thürin­gen, Meck­len­burg-Vorpom­mern: xrechnung-bdr.de; z.T. ist die Nutzung des Portals verpflich­tend (Berlin, Sach­sen), teil­weise gilt die Verpflich­tung auf Landes­ebene (Bran­den­burg, Thürin­gen). In Meck­len­burg-Vorpom­mern warten wir noch auf die ERechV in der dies gere­gelt wird.

Weitere zentrale Portale auf Ebene der Länder

Bundes­län­der, die ein Portal anbie­ten, aber nicht das Ange­bot der Bundes­dru­cke­rei des OZG-RE nutzen:

  1. zERIKA der Freien Hanse­stadt Bremenwww.e‑rechnung.bremen.de: Die Nutzung des Portals ist verpflich­tend. Seit dem 27.11.2020 gilt hier die E‑Rech­nungs-Pflicht für Lieferanten.
  2. Zentra­ler Rech­nungs­ein­gang Baden-Würt­tem­berg: service-bw.de/erechnung: Die Nutzung des Rech­nungs­ein­gangs­por­tals ist in BW auf Landes­ebene vorgeschrieben.
  3. zentrale ePost­stelle des Landes Nieder­sach­sen «Nieder­säch­si­sche Antrags­sys­tem für Verwal­tungs­leis­tun­gen Online (NAVO)»: navo.niedersachsen.de/navo2/portal/ERechnungsApp/18465/Start: Das Portal ist ein Ange­bot, alter­na­tiv kann die Zustel­lung per E‑Mail erfolgen.
  4. NRW Portal: erechnung.nrw: Der Weg des Rech­nungs­ein­gangs in NRW ist vom Auftrag­ge­ber frei wählbar.
  5. Das E‑Rechnungsportal Rhein­land-Pfalz wird in Rhein­land-Pfalz und im Saar­land genutzt: e‑rechnung.service.rlp.de: ERechV in RLP liegt noch nicht vor, nach unse­ren aktu­ells­ten Infor­ma­tio­nen ist in RLP und Saar­land eine Nutzung auf Landes­ebene und auf kommu­na­ler Ebene verpflichtend.
  6. E‑Rech­nungs-Portal des Landes Sach­sen-Anhaltserviceportal.sachsen-anhalt.de/SachsenAnhaltGateway/Service/Entry/XRECHNUNG: Das Portal ist ein Angebot.
  7. Rech­nungs­ein­gangs­por­tal des Landes Schles­wig-Holsteinserviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/XRECHNUNG: Die Nutzung des Portals ist verpflichtend.
  8. Inzwi­schen bietet auch die Hanse­stadt Hamburg ein zentra­les Rech­nungs­ein­gangs­por­tal an: Zentra­ler Rech­nungs­ein­gang Hamburg (Nach­trag 30.09.2022)

Welche Länder stel­len kein zentra­les Portal zur Verfügung?

Rech­nungs­ein­gangs­wege für die Freie Hanse­stadt Hamburg, Hessen und den Frei­staat Bayern:

  1. Hessen: dezen­trale, ohne Portal­lö­sung des Landes
  2. Frei­staat Bayern: dezen­tral, ohne Portal­lö­sung des Landes

Das VPX-Portal der Bundesdruckerei

Zusätz­lich zu den Porta­len auf Ebene des Bundes und der Länder gibt es für die Verwen­dung durch bis dato noch nicht ange­bun­dene Behör­den und Insti­tu­tio­nen der öffent­li­chen Hand ein Portal der Bundes­dru­cke­rei mit dem Namen VPX. Dieses ist unter folgen­der URL erreich­bar: bdr-businessportal.de/edi/. Analog zu den ande­ren Porta­len muss man auch hier sich vor der Verwen­dung regis­trie­ren. Das VPX-Portal wird derzeit von vielen Kran­ken­kas­sen für den Rech­nungs­ein­gang verwendet.

Was ist beim E‑Rechnungsversand an den Bund bzw. die Länder zu beachten?

Darauf gehen wir in den nach­fol­gen­den ePod­cast-Episo­den ein:

  • Die gesetz­li­che Grund­lage: ERechG, ERechV
  • Pflicht zur E‑Rechnung für Liefe­ran­ten; wenn ja, ab wann und welche Ausnah­men gelten
  • Rech­nungs­for­mat
  • Inhalte der Rech­nung, wie z.B. die Leitweg-ID
  • Datei­größe
  • Hand­ha­bung von Anla­gen: Formate, einge­bet­tet oder beigefügt
  • Über­mitt­lungs­wege
  • Vali­die­rung: seman­tisch und inhaltlich
  • Zugang zum Status einge­reich­ter Rechnungen

Unsere Empfeh­lung zum Schluss

Fragen Sie beim Auftrag­ge­ber nach dem zu verwen­den Über­mitt­lungs­weg, dem gefor­der­ten Rech­nungs­for­mat und den benö­tig­ten Inhal­ten. Das Vorhan­den­sein eines Portals bedeu­tet nicht zwin­gend, dass Sie Rech­nun­gen an den Auftrag­ge­ber darüber einlie­fern können.

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